Grundsteuerreform 2022
Wir unterstützen Sie die Grundsteuerreform 2022 zu bewältigen.
Was ist zu tun
- Jedes der ca. 35 Millionen Grundstücke ist zum 01.01.2022 neu zu bewerten
- Unabhängig der Nutzung (Vermietung/Eigennutzung) oder Art der Fläche (wie z.B. landwirtschaftliche Fläche)
- Für jedes Grundstück muss eine elektronische Feststellungserklärung abgegeben werden
Bis wann
- Die Feststellungserklärungen sind bis zum 31.10.2022 an das zuständige Finanzamt zu übermitteln
- Die Wertverhältnisse werden ab 2025 zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen
Unsere Lösung
- Wir unterstützen Sie die Feststellungserklärungen zu erstellen
- Über die Plattform "Grundsteuer Digital" werden wir die Erklärungen zusammen mit Ihnen erstellen
- Die Datenerfassung erfolgt über die Plattform oder die unterschiedlichen Dokumente (Excel, Word, PDF)
MANDANTENPORTAL
Hier gelangen Sie zum Mandantenportal von GrundsteuerDigital: https://mandantenonline.de/
Fragen und Antworten
Mehr Informationen zur neuen Grundsteuer finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.
Sprechen Sie uns einfach an
Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen rund um die Grundsteuerreform unter grundsteuer@reick-partner.de.